Schwangerschaftskonflikt/ Abtreibung
Stellungnahmen zum Gesetzentwurf zur Streichung von § 219a StGB - 2022
Im Koalitionsvertrag 2021-2025 „Mehr Fortschritt wagen Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ kündigte die Bundesregierung (SPD, Die GRÜNEN und FDP) u.a. das Vorhaben an, § 219a StGB (das sog. "Werbeverbot für den Schwangerschaftsabbruch") streichen zu wollen. Am 17. Januar 2022 wurde ein entsprechender Referentenentwurf vom Bundesjustizministerium veröffentlicht. Die Diakonie Deutschland und die Evangelische Konferenz für Familien- und Lebensberatung (EKFuL) formulierten zustimmende Stellungnahmen. Der Rat der EKD enthielt sich einer inhaltlichen Stellungnahme, kündigte aber an, in der geplanten "Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin" gerne evangelische Perspektiven einbringen zu wollen.
DIAKONIE DEUTSCHLAND: "Ergebnis offen": fragen, hören, informieren, ermutigen. Selbstverständnis der evangelischen Schwangerschaftskonfliktberatung - 2020
Handreichung
Zum Inhalt: Im Januar 2020 veröffentlicht die Diakonie Deutschland eine neue Handreichung zum Selbstverständnis von evangelischer Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung. Auch Jahrzehnte nach heftigen öffentlichen Debatten in Deutschland, die sich um die juristische Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs in den 90er Jahren entsponnen haben, sind die Dispute bei weitem nicht zu Ende. Die evangelische Position in der Schwangerschaftskonfliktberatung, seit 1989 durch das Motto »Mit der Frau und nicht gegen sie« charakterisiert, wird auf beiden Seiten einer politisch-moralischen Skala mit extremeren Positionen konfrontiert. Der öffentliche Diskurs über das Werbeverbot für den Schwangerschaftsabbruch bewegt das Land seit November 2017 erneut besonders heftig und fordert viele Gruppen heraus, sich moralisch und juristisch zu positionieren. "Es ist an der Zeit, dieser anhaltenden Herausforderung mit einer erneuten Erklärung und Bestärkung des evangelischen Selbstverständnisses zu begegnen. Diesem Ziel dient diese Broschüre zur Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung", heißt es im Vorwort.
Bundesjustiziministerium legt Gesetzentwurf zur Änderung des §219a vor - 2019
Das Bundesjustizministerium hat am 29. Januar 2019 den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch vorgelegt. Der Gesetzentwurf sieht eine Ergänzung des §219a StGB vor, durch die klargestellt wird, dass Ärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen sich nicht strafbar machen, wenn sie darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, oder auf Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen von Behörden, Ärztekammern oder Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen hinweisen. Gleichzeitig wird die Bundesärztekammer durch eine Ergänzung des §13 SchKG verpflichtet, eine Liste der Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen zu führen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, und diese Liste u.a. der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und den Ländern zur Verfügung zu stellen.
EKD: Bundesregierung einigt sich auf Kompromiss zu Paragraf 219a StBG - 2018
Im Streit um das Werbeverbot für Abtreibungen (§ 219a StGB) hat sich die Bundesregierung am 12. Dezember 2018 auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt. Die Bundesregierung will den umstrittenen Paragraph 219a StGB beibehalten, jedoch reformieren. Eine rechtliche Neuregelung soll festlegen, dass und wie Ärzte und Krankenhäuser künftig über Schwangerschaftsabbrüche informieren können. Die Bundesärztekammer und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sollen Kontaktinformationen zu Schwangerschaftsabbrüchen zur Verfügung stellen. Bis Januar soll ein Gesetzentwurf vorliegen, der dann von den Koalitionsfraktionen beraten wird.
Kirchliche Debatte über § 219a StGB - 2018
Die Ärztin Kristina Hänel wurde am 24.11.2017 wegen Verstoßes gegen § 219a des Strafgesetzbuchs (StGB) zu einer Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro verurteilt, weil sie auf ihrer Praxis-Website über ihr Tätigkeitsspektrum informierte, das auch legale Schwangerschaftsabbrüche umfasst. § 219a StGB verbietet die „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche. Die Norm ist so umfassend formuliert, dass schon die reine Information über die Bereitschaft zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs erfasst ist.
Im Kontext der aktuellen Diskussion um § 219a StGB haben sich der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Prof. Dr. Heinrich Bedford-Strohm, und die evangelischen Landeskirchen in Hessen gegen eine Abschaffung des § 219a StGB ausgesprochen. Die Evangelischen Frauen in Deutschland, das Frauenwerk der Nordkirche und der Landesverband Evangelische Frauen in Hessen und Nassau e. V. plädieren dagegen für die Abschaffung des § 219a StGB. Das Anliegen, den Informationszugang über die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen zu verbessern, ohne § 291a StGB zu ändern oder aufzuheben, wird vom Bevollmächtigten des Rates der EKD bei der Bundesregierung Deutschland und der Europäischen Union, Prälat Martin Dutzmann (siehe Herder Korrespondenz 6/2018, S. 25ff), und der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen präferiert: Dazu bedürfe es einer gesetzlichen Regelung, die die Länder verpflichtet, in angemessener Weise über Einrichtungen zu informieren, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen.
Niedersachsen: Konföderation ev. Kirchen in Niedersachen: § 219a StGB - 2018
Zum Inhalt: Die Konföderation ev. Kirchen in Niedersachsen spricht sich in einer Stellungnahme zu den Entschließungsanträgen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 18/27) sowie der FDP (Drs 18/31) zum § 219a StGB dagegen aus - wie in den Anträgen gefordert -, sich auf Bundesebene für die Abschaffung des § 291a StGB einzusetzen. Sie regt vielmehr an, „zu prüfen, ob es ob es sinnvoll sein könnte, die Informationen über Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, die die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen zur Verfügung stellen könnten, öffentlich zugänglich zu machen“.
HESSEN: Evangelische Frauen in Hessen und Nassau: Argumentationshilfe zum § 219a StGB - 2018
Zum Inhalt: Die Evangelischen Frauen in Hessen und Nassau haben im Januar 2018 eine Positionierung und Argumentationshilfe zu der Diskussion um § 219a StGB vorgelegt, in der sie sich gegen eine Kriminalisierung von Frauen, die eine Schwangerschaft abgebrochen haben, aussprechen. Aus diesen und anderen Gründen plädieren sie für die Abschaffung des § 219a StGB.
RHEINLAND u.a.: Mit der Frau, nicht gegen sie - 2017
Schwangerschaftskonfliktberatung, Schwangerenberatung und Sexualpädagogik aus evangelischer Sicht, Neuauflage 2017 (Erstauflage 2007)
Zum Inhalt: Der Text gibt einen Überblick über die evangelische Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung, die sich als umfassende und ganzheitliche psychologische Beratung versteht. Die evangelische Kirche sieht in der Pflichtberatung eine bleibende Chance, Frauen in einer besonders schweren Konfliktsituation beizustehen und dem Schutz des ungeborenen Lebens zu dienen.
Die Neuauflage der Broschüre von 2017 ist ein Gemeinschaftswerk der evangelischen Kirchen im Rheinland, Westfalen und Lippe sowie der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe. Seit der letzten Auflage aus dem Jahr 2007 ist die Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung um neue Themenfelder und Aufgabenbereiche erweitert worden.
DIAKONIE DEUTSCHLAND: Thema kompakt: Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung - 2015
Zum Inhalt: Das Journal „Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung“ liefert Zahlen, Fakten und Aufgaben zum gesamten Spektrum der Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung, erläutert die Historie und bewertet die Beratung aus Sicht der Diakonie.
EKD: Beratung vor und nach pränataler Diagnostik verstärken - 2008
EKD-Bevollmächtigter fordert konkretere Regeln zur Vermeidung von Spätabbrüchen (Pressemitteilung und Votum der EKD), 12. Dezember 2008
Zum Inhalt: Der Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union fordert u.a. in seinem Votum eine deutliche Ausweitung der psychosozialen Beratung von Schwangeren vor und nach pränataler Diagnostik, die Frauen freiwillig annehmen können.
BAYERN: Ja zum Leben - 2008
Wort der kirchenleitenden Organe der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern zur Praxis Pränataler Diagnostik und zur Durchführung von Spätabtreibungen, 2008
Zum Inhalt: Die Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern formuliert in diesem Text kritische Anfragen an die gegenwärtige Rechtslage und die Praxis pränataler Diagnostik sowie Spätabbrüchen nach pränataler Diagnostik und bietet Vorschläge für eine Verbesserung.
EFD / EFHID: Evangelische Frauen in Deutschland e.V.: Spätabbrüche nach medizinischer Indikation im Zusammenhang mit Pränataldiagnostik - 2007
Zum Inhalt: Der Text befürwortet eine umfassendere ärztliche Aufklärung und das Angebot einer unabhängigen psychosozialen Beratung vor Inanspruchnahme von Pränataldiagnostik und setzt sich für eine Verbesserung der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für ein Leben mit behinderten bzw. erkrankten Kindern ein.
EKD: Stellungnahme des Bevollmächtigten des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union zur Vermeidung von Spätabtreibungen - 2005
(Pressemitteilung und Stellungnahme), 11.Februar 2005
Zum Inhalt: Der Bevollmächtigte führt aus, dass auf die veränderten Rahmenbedingungen reagiert werden müsse, die sich durch die Fortentwicklung pränataler Diagnostik ergeben. Die Behinderung eines Kindes dürfe allein kein Grund für eine medizinische Indikation sein, dies sollte auch im Gesetz klargestellt werden. Gesellschaftlich müssten dringend verbesserte Rahmenbedingungen insbesondere finanzieller Art für Behinderte und chronisch Kranke geschaffen werden.
EFD / DEF / EFHID: Evangelische Frauen in Deutschland e.V. et al: § 218. Argumentations- und Arbeitshilfe zu Fragen des Schwangerschaftsabbruchs - 2004
Zum Inhalt: Die Argumentations- und Arbeitshilfe bietet einen geschichtlichen Überblick über die gesetzlichen Regelungen des Schwangerschaftsabbruchs und formuliert Probleme und Positionen im Umfeld von Schwangerschaftsabbrüchen.
DW EKD: Stellungnahme des Diakonischen Werkes der EKD zu Schwangerschaftsabbrüchen nach Pränataldiagnostik (so genannte Spätabbrüche), Diakonie Korrespondenz - 2001
Zum Inhalt: Das Diakonische Werk der EKD zeigt in diesem Text die erheblichen Probleme für Ärztinnen und Ärzte ebenso wie für schwangere Frauen und ihre Partner auf, die durch Schwangerschaftsabbrüche nach Pränataldiagnostik (so genannte Spätabbrüche) entstehen, und formuliert Gesichtspunkte für die Bewertung von Spätabbrüchen.
DW EKD: Diakonisches Werk der EKD: Leben annehmen. Evangelische Beratung bei Schwangerschaften in Not- und Konfliktsituationen, Diakonie Korrespondenz - 2001
Zum Inhalt: Die Broschüre gibt einen Einblick in die Arbeit evangelischer Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und beschreibt die Möglichkeiten und Grenzen der Beratungsarbeit. Sie tut dies exemplarisch anhand der gesetzlich vorgeschriebenen Schwangerschaftskonfliktberatung, der Sozialberatung schwangerer Frauen und ihrer Familien, anhand der sexualpädagogischen Arbeit und der Öffentlichkeitsarbeit der Beratungsstellen.
EKD: Beschluss der 9. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland auf ihrer 4. Tagung zur verlässlichen Partnerschaft zwischen Kirche und Staat - 1999
Leipzig, 11. November 1999
Zum Inhalt: Die EKD-Synode betont, dass die EKD sich auch weiterhin an der gesetzlich vorgeschriebenen Schwangerschaftskonfliktberatung beteiligen wird.
EKD: Erklärung des Vorsitzenden des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland, Präses Manfred Kock, zum Streit in der römisch-katholischen Kirche über die Zukunft der Schwangerschaftskonfliktberatung - 1999
(Pressemitteilung der EKD), Hannover, 24. September 1999
Zum Inhalt: Der Ratsvorsitzende führt aus, dass die evangelische Kirche daran festhält, in der gesetzlich vorgeschriebenen Schwangerschaftskonfliktberatung mitzuwirken. Dieser wichtige Dienst für den Schutz des ungeborenen Lebens und für die Begleitung von Frauen in einer bedrängenden Konfliktsituation dürfe nicht aufgegeben werden.
DW EKD: Stellungnahme des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland zur Schwangerschaftskonfliktberatung - 1999
(Pressemitteilung), Stuttgart, 14. Juli 1999
Zum Inhalt: Das DW EKD begrüßt, dass die katholischen Beratungsstellen ihre Beratungsarbeit fortsetzen und dass das katholische Beratungsangebot als wichtiger Bestandteil eines pluralen Beratungsangebots im staatlichen System erhalten bleibt.
DW EKD: Die Zulassung von Mifegyne (RU 486) verharmlost den Schwangerschaftsabbruch nicht - 1999
Eine Stellungnahme des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland, Stuttgart, 7. Juli 1999
Zum Inhalt: Die Stellungnahme hält es nicht für verwerflich, wenn mit RU 486 eine pharmakologische Alternative zum chirurgischen Schwangerschaftsabbruch in Deutschland zugelassen wird, sofern die Anwendung unter ärztlicher Aufsicht und Kontrolle und nach der gesetzlich vorgeschriebenen Beratung erfolgt. Allerdings werden auch die Probleme der Anwendung formuliert.
EKD: Erklärung des Vorsitzenden des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland, Präses Manfred Kock, zum Verbleib der katholischen Kirche im gesetzlichen System der Schwangerschaftskonfliktberatung -1999
(Pressemitteilung der EKD), Hannover, 23. Juni 1999
Zum Inhalt: DerRatsvorsitzende hat mit Erleichterung die Nachricht aufgenommen, dass die katholischen deutschen Bischöfe mit ihren Beratungsstellen im System der gesetzlichen Schwangerschaftskonfliktberatung verbleiben wollen, auch wenn der Beratungsschein nicht zur Durchführung straffreier Abtreibungen verwendet werden kann.
EKD: Erklärung des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland zur Diskussion um die Schwangerschaftskonfliktberatung - 1999
(Pressemitteilung der EKD), Hannover, 27. Februar 1999
Zum Inhalt: Der Rat der EKD hält die Schwangerschaftskonfliktberatung für ein wichtiges Element des Lebensschutzes und versteht die weitere Beteiligung der evangelischen Kirche am System der Pflichtberatung als Ausdruck christlicher Verantwortung. Er sieht darin eine bleibende Chance, Frauen in einer besonders schweren Konfliktsituation beizustehen und ihnen Ermutigung, Zeit und Raum für eine verantwortliche Entscheidung zu geben.
EKD: Stellungnahme des Vorsitzenden des Rates der EKD zu dem päpstlichen Schreiben über die Beteiligung an der Schwangerschaftskonfliktberatung - 1998
(Pressemitteilung der EKD), Hannover, 27. Januar 1998
Zum Inhalt: Der Ratsvorsitzende hoffe, dass die deutschen Bischöfe noch Spielräume sehen, um die bewährte Arbeit der katholischen Beratungsstellen innerhalb des Systems der Pflichtberatung fortzusetzen. Ihr Rückzug aus diesem System würde die Kräfte, die sich für das ungeborene Leben einsetzen, empfindlich schwächen.
EKD: Der Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland, Landesbischof Dr. Klaus Engelhardt, zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur rechtlichen Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs - 1993
(Pressemitteilung der EKD), 4. Juni 1993.
Zum Inhalt: Der Ratsvorsitzende der EKD äußert sich zu dem Urteil zur rechtlichen Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs von 1993 und betont, dass es die Grundpositionen bestätigt und bekräftigt hat, von denen sich der Rat der EKD bei allen seinen Äußerungen zur Frage des Schwangerschaftsabbruchs hat leiten lassen.
EKD / BEK: Erklärung des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Konferenz der Evangelischen Kirchenleitungen des Bundes der Evangelischen Kirchen in der ehemaligen DDR zur Diskussion um die rechtliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchsm - 1991
Berlin / Hannover, 20. Juni 1991
Zum Inhalt: Der Rat der EKD und der BEK in der ehemaligen DDR betonen in dieser Erklärung, dass Schwangerschaftsabbruch Tötung menschlichen Lebens ist und im Widerspruch zum Gebot Gottes „Du sollst nicht töten“ steht. Außerdem sprechen sie sich dafür aus, dass ein verbesserter Schutz des ungeborenen Lebens am ehesten von Bewusstseinsveränderung und Gewissensbildung sowie von sozialpolitischen Maßnahmen, nicht aber von strafrechtlichen Vorschriften erwartet werden kann.
EKD: Beratung im Schwangerschaftskonflikt - 1990
Eine Stellungnahme der Kammer der EKD für Ehe und Familie zur Situation der evangelischen Beratung bei Schwangerschaften in Not- und Konfliktsituationen, EKD-Texte 35, Hannover 1990.
Zum Inhalt: Die Kammer der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) für Ehe und Familie beschäftigt sich in dieser Stellungnahme mit der Beratung im Schwangerschaftskonflikt, bietet eine kurze Darstellung der Arbeitssituation der Beratung und formuliert Forderungen zur Verbesserung.
EKD / DBK / ACK: Gott ist ein Freund des Lebens - 1989
Herausforderungen und Aufgaben beim Schutz des Lebens. Gemeinsame Erklärung des Rates der EKD und der Deutschen Bischofskonferenz in Verbindung mit den übrigen Mitglieds- und Gastkirchen der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West), Gütersloh 1989, s. Kapitel 6.
Zum Inhalt: Die Gemeinsame Erklärung „Gott ist ein Freund des Lebens“ ist der grundlegende Text einer christlichen Deutung des Lebens und dokumentiert eine Grundübereinstimmung in den deutschen Kirchen. Den umfangreichsten Teil der Überlegungen bilden die Überlegungen zum Schutz des ungeborenen Lebens im Mutterleib im 6. Kapitel.
EKD: Stellungnahmen zum Thema Schwangerschaftsabbruch - 1986
Zum Inhalt: Der Text gibt zwei Äußerungen des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zum Umgang mit Schwangerschaftsabbrüchen wieder. Die Erklärung von 1972 benennt Grundwerte für Fragen des Schwangerschaftsabbruchs und führt im Blick auf eine Gesetzesänderung aus, dass Bestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch die Unantastbarkeit ungeborenen Lebens zugrunde legen müssen und zugleich einen Ausweg im Notfall vorsehen sollen. Die Erklärung des Rates von 1980 basiert auf der geltenden Gesetzgebung und wirbt u.a. für einen besseren Lebensraum und bessere Bedingungen für Kinder und Eltern.
EKiR/ WESTFALEN/ LIPPE - Mit der Frau, nicht gegen sie. SchwangerschaftsKonfliktberatung, Schwangerenberatung und Sexualpädagogik aus evangelischer Sicht - 2017
sda