EKD: Schwangerschaftsabbruch – was können wir in der Kirche tun? - 2026
Im Jahr 2024 veröffentlichte die EKD den theologisch-ethischen Diskussionsbeitrag „Schwangerschaftsabbruch. Ein theologisch-ethischer Diskussionsbeitrag der Evangelischen Kirche in Deutschland zur Debatte um § 218 StGB“. Darin wird der Schwangerschaftskonflikt als unauflösbarer ethischer Konflikt beschrieben, in dem der Anspruch des ungeborenen Lebens und die Ansprüche und Verpflichtungen, die die Lebensführung an die betroffene Frau stellt, aufeinandertreffen. Die Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch ist dabei letztlich von der Frau selbst im Einzelfall in verantworteter Freiheit zu treffen. Mehr zu dieser Veröffentlichung findet sich [hier].
Der Beitrag der Konferenz der Genderreferate und Gleichstellungsstellen in den Gliedkirchen der EKD aus dem Jahr 2026 knüpft an diese Position an und richtet den Blick auf die Möglichkeiten der Kirche, Schwangere in Konfliktsituationen zu unterstützen, sowohl auf Ebene der Kirchenleitung als auch der Gemeinden. Er formuliert eine Reihe von Impulsen für die kirchliche Praxis aus der Perspektive von Frauenpolitik, Geschlechtergerechtigkeit und Gleichstellung.
Dazu gehören die Schaffung von Räumen für die Auseinandersetzung mit existenziellen und ethischen Fragen; die Stärkung kirchlicher Beratungsangebote; die Entwicklung von Konzepten zum Schutz von Ratsuchenden und Mitarbeitenden vor Belästigungen; sowie die Förderung eines respektvollen und sachlich fundierten Dialogs. Weitere Aspekte sind die Sicherstellung der Versorgung – auch in evangelischen Krankenhäusern –, Präventionsmaßnahmen wie kostenfreie Verhütung, familienfreundliche Strukturen sowie eine offene, geschlechtergerechte Thematisierung von Sexualität und eine kritische Auseinandersetzung mit Initiativen wie dem „Marsch für das Leben“.