De EKD hat sich für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs ausgesprochen, die zumindest in der Frühphase der Schwangerschaft auf den Einsatz des Strafrechtes verzichtet. In einer Stellungnahme für die von der Bundesregierung eingesetzte „Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ plädiert der Rat der EKD für eine abgestufte Fristenkonzeption mit Unterscheidung verschiedener Schwangerschaftsstadien. Die Beratungspflicht soll nach Auffassung des Rates allerdings auch bei einer teilweisen Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruches erhalten bleiben.
Zur Themenseite „Schwangerschaftskonflikt / Abtreibung“: hier
Zur Stellungnahme: hier