VELKD: Seelsorge und assistierter Suizid – Handreichung – 2026.
Mit dem Urteil vom Februar 2020 erklärte das Bundesverfassungsgericht § 217 StGB, der die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe gestellt hatte, für verfassungswidrig und nichtig. Eine klare gesetzliche Neuregelung ist seither ausgeblieben und steht, Stand April 2026, weiterhin aus. Vor diesem Hintergrund sehen sich Seelsorgende in Gemeinden, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Hospizen zunehmend mit Fragen des assistierten Suizids konfrontiert.
Der Seelsorgeausschuss der VELKD hat diese Handreichung veröffentlicht, um Seelsorgenden in diesem rechtlich und ethisch unübersichtlichen Feld Orientierung zu bieten. Sie versteht sich ausdrücklich nicht als normative Anleitung, sondern als kollegiale Unterstützung zur professionellen Selbstvergewisserung. Anhand von Fallbeispielen, pastoralpsychologischen Überlegungen und rechtlichen Einordnungen werden Seelsorgende dazu ermutigt, die eigene Haltung zu klären und Menschen in diesen Grenzsituationen sensibel und ergebnisoffen zu begleiten.