Vor der ersten Beratung zur Organspende im Deutschen Bundestag haben sich die EKD und die Deutsche Bischofskonferenz für eine regelmäßige behördliche Entscheidungsabfrage ausgesprochen, etwa bei der Ausstellung eines Personalausweises. Die Abfrage wäre verbindlich, die Entscheidung bliebe frei. Eine Widerspruchsregelung lehnen die Kirchen – wie bereits im Januar 2025 – weiterhin ab.
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